Keller-Reinigung


Die Kellerreinigung ist am Anfang des Monats durchzuführen. 
Der Vorplatz (Kellertür), die Stiege und der Gang sind zu reinigen.

Hauseingang und Stiegenhaus-Reinigung



Die wöchentliche Stiegenhausreinigung für die Wohnungen 1, 2, 3, 4 und 9 ist laut Reinigungsplan durchzuführen.

Legende

F = Fensterputzen (inkl. Rahmen)

 

Wöchentlicher Reinigung

- Stiegenhaus u. Vorräume sind zu kehren oder zu saugen und feucht aufzuwischen.

- Eingangstür (Glas u. Rahmen) ist zu reinigen.

- Außenstiege, Handlauf und Briefkästen

 

Reinigungsplan

W2 + W3: Kleiner Vorraum Stiegenhaus 1. Stock + Handlauf, Vorraum Erdgeschoss (brauner Boden),
Eingangstür (Glas u. Rahmen), Vorleger, Außenstiege, Handlauf, Briefkästen

 

W1 + W4 + W9: Vorraum Erdgeschoss (grauer u. brauner Boden), Eingangstür (Glas u. Rahmen),

Vorleger, Außenstiege, Vorplatz (Kellertür), Handlauf, Briefkästen

Schneeräumung


Der eigene KFZ-Parkplatz und der angrenzende Gehsteig sind schneefrei zu halten.

 

Die Mieter der Wohnungen 1, 2, 3, 4 und 9 sind räumen laut wöchentlichen Reinigungsplan den Vorplatz (Keller).

 

 

Die Mieter der Wohnungen 5, 6, 7, 8, 10 und 11 räumen den eigenen abgegrenzten Bereich vor der Wohnung sowie den Zugang zu den Parkplätzen. 

Hausordnung


Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Mieter dieses Hauses, einschließlich der mit diesen zusammenwohnenden Familienangehörigen und Besucher. 

 

1.   Das Anbringen von Außenantennen bedarf der Genehmigung durch die Vermieter und hat fachmännisch zu erfolgen.

2.     Das Anbringen von Schildern, Kästen usw. außerhalb der Mieträume darf nur mit Genehmigung des Vermieters und nach dessen Anweisung unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften erfolgen.

3.   Öfen Sparherde und deren Rauchrohre müssen zwecks Vermeidung von Feuergefahr und Rauchschwaden durch den Rauchfangkehrer regelmäßig auf Kosten des Mieters gereinigt werden.

4.      Das Aufstellen von Möbeln und anderen Geräten außerhalb der Mieträume ist nicht gestattet.

5.      Über den Einstellungsraum von Autos, Motorrädern und Fahrrädern ist mit den Vermietern jeweilig Vereinbarung zu treffen und gegebenenfalls um die behördliche Genehmigung anzusuchen.


6.    Die Tierhaltung - ausgenommen wohnungsübliche in Behältnissen gehaltene ungefährliche Kleintiere (wie etwa Ziervögel, Zierfische, Hamster, kleine Schildkröten) - ist verboten.


7.     Wasserbecken und WC-Muscheln sind stets rein zu halten und es dürfen in dieselben keinerlei Abfälle entleert werden. Störungen oder in den Anlagen entstandene Schäden sind dem Vermieter sofort zu melden. Die Bezahlung der Wiederherstellungskosten obliegt der schuldtragenden Partei.

8.      Dachboden und Keller dürfen nicht rauchend oder mit offenem Licht betreten werden.

9.    Rundfunk und Fernsehgeräte sind auf die Lautstärke einzustellen, dass die übrigen Mietparteien nicht gestört werden. Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist jegliche Lärmbelästigung der Mietbewohner untersagt.

10.  Bei Übergabe der Mietobjekte erhält der Mieter sämtliche dazugehörigen Schlüssel. Der Verlust von Schlüsseln oder die Neuanfertigung, insbesondere des Haustorschlüssels oder Wohnungseingangsschlüssels, ist den Vermietern zu melden. Bei Auflösung des Mietverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, auch Doppelschlüssel, auszufolgen.

11.  Während der Mietdauer entstehende gesetzliche Erhöhungen von Steuern, Umlagen und sonstige öffentliche Gebühren treten bei der Mietzinsberechnung mit ihrem Wirksamkeitsbeginn in Kraft.

12.  Der jährlich neu ausgehändigte Reinigungsplan ist einzuhalten.

13.  Die Hauseingangstür ist stets verschlossen zu halten.

 

14. Mieter und Vermieter sorgen im beiderseitigen Interesse für die genaue Einhaltung der Hausordnung.